Ehrenamtskarte

Ehrenamtliches, freiwilliges Engagement ist ein wesentlicher Baustein für den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft.
Als Zeichen des Dankes und der Anerkennung für den ehrenamtlichen Einsatz der Bürgerinnen und Bürger gibt es im Landkreis Neustadt a.d.Waldnaab die Bayerische Ehrenamtskarte.

Die blaue Ehrenamtskarte, die drei Jahre gültig ist, erhalten alle Bürgerinnen und Bürger ab 16 Jahren, die

  • sich seit mindestens zwei Jahren freiwillig durchschnittlich fünf Stunden pro Woche oder bei Projektarbeiten mindestens 250 Stunden jährlich engagieren oder
  • Inhaber einer Juleica (Jugendleitercard) sind oder
  • aktiv in der Freiwilligen Feuerwehr sind mit abgeschlossener Truppmannausbildung bzw. mit mindestens abgeschlossenem Basis-Modul der Modularen Truppausbildung (MTA), oder
  • als Einsatzkräfte im Katastrophenschutz und im Rettungsdienst mit abgeschlossener Grundausbildung tätig sind oder
  • als Reservist regelmäßig aktiven Wehrdienst in der Bundeswehr leisten, indem sie entweder in den vergangenen zwei Kalenderjahren insgesamt mindestens 40 Tage Reservisten-Dienstleistung erbracht haben oder in den vergangenen zwei Kalenderjahren ständiger Angehöriger eines Bezirks- oder Kreisverbindungskommandos waren, oder
  • einen Freiwilligendienst ableisten in einem Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ), einem Freiwilligen Ökologischen Jahr (FÖJ) oder einem Bundesfreiwilligendienst (BFD).

Die unbegrenzt gültige goldene Ehrenamtskarte erhalten

  • Inhaber des Ehrenzeichens des Ministerpräsidenten,
  • Feuerwehrdienstleistende und Einsatzkräfte im Rettungsdienst und in sonstigen Einheiten des Katastrophenschutzes, die eine Dienstzeitauszeichnung nach dem Feuerwehr- und Hilfsorganisationen-Ehrenzeichengesetz (FwHOEzG) haben,
  • Reservisten, die seit mindestens 25 Jahren regelmäßig aktiven Wehrdienst in der Bundeswehr leisten, indem sie in dieser Zeit entweder insgesamt mindestens 500 Tage Reservisten-Dienstleistung erbracht haben oder in dieser Zeit ständiger Angehöriger eines Bezirks- oder Kreisverbindungskommandos waren, und
  • Ehrenamtliche, die seit mindestens 25 Jahren mindestens 5 Stunden pro Woche oder 250 Stunden pro Jahr ehrenamtlich tätig waren.

Gültigkeitsdauer 3 Jahre

  • danach muss sie erneut beantragt werden.
  • Eine automatische Verlängerung ist nicht möglich.
  • Falls Sie aus dem Ehrenamt ausscheiden, ist auch die Karte nicht mehr gültig und muss von Ihnen zurückgegeben werden.

Mit der Ehrenamtskarte sind zahlreiche Vergünstigungen unterschiedlicher Art sowohl im Landkreis als auch im gesamten Freistaat Bayern verbunden. Zum Beispiel erhalten Sie ermäßigten Eintritt bei den bayerischen Museen und Schlössern.

Vergünstigungen im Landkreis Neustadt/WN und im Freistaat Bayern auf einen Blick

Akzeptanzstellen rund um unseren Landkreis
Stadt Weiden i.d.OPf.
Landkreis Tirschenreuth
Landkreis Amberg-Sulzbach

Landkreis Schwandorf

Landkreis Bayreuth

Stadt Bayreuth

Weitere Informationen zu bayernweiten Akzeptanzstellen finden Sie auf der Internetseite www.ehrenamtskarte.bayern.de und über die kostenlose App der Bayerischen Ehrenamtskarte, die über den Google Play Store (ab Android Version 7.1 oder jünger) bzw. Apple App Store heruntergeladen werden kann. Angezeigt wird das jeweilige Angebot und weitere Informationen wie Kontaktdaten und Anfahrtsbeschreibungen der rund 5.000 Akzeptanzpartner in Bayern. Die Vergünstigungen der kommunalen Einrichtungen, öffentlichen und privaten Anbietern werden in unterschiedlichen Kategorien ausgewiesen und übersichtlich dargestellt.

Am Besten gleich eine Karte beantragen:

Um eine Bayerische Ehrenamtskarte zu erhalten, füllen Sie bitte nachfolgendes Formular aus und senden es an uns zurück.