AXON-E

Auszug aus den Richtlinien

Reisen


1. Voraussetzungen
1.1. Das Mindestalter beträgt in der Regel 15 Jahre bei Antritt der Reise. Altersbeschränkung der Reisenden in die USA liegt zwischen 15-21 Jahren.

1.2. Vollständig ausgefüllte Bewerbungsformulare sind termingerecht beizubringen einschließlich medizinischer Erklärung.

1.3. Die Aufnahme eines (1) Gastes im Vorjahresprogramm. Dies sichert einen (1) Platz im Reisejahr.
Stehen im Gastland nicht ausreichend Plätze zur Verfügung, entscheidet das Los.
Nicht an der Auslosung teilnehmen müssen Familien, die sich bereits 2 oder mehr Jahre regelmäßig im Arbeitskreis OF engagiert haben.

1.4. Dem, der keinen Gast im Vorjahresprogramm aufnehmen konnte (z.B. mehr Gastfamilien als Gäste) kann Reisevorrecht bei Vorhandensein von freien Plätzen eingeräumt werden, wenn er beim entsprechenden Vorbereitungstreffen anwesend war und ernsthaftes Interesse an der Aufnahme eines Gastes bekundete. Stehen in einem solchen Fall jedoch nicht genügend freie Plätze zur Verfügung, entscheidet das Los.

1.5. Ein zweites mal Gastgeben führt nicht automatisch zu einem Anrecht auf ein zweites mal Reisen.

1.6. Die restlichen Plätze werden nach Anmeldung durch Losentscheid vergeben.

1.7. Für Betreuer gelten die Betreuerrichtlinien des Kreisjugendrings Neustadt a.d. Waldnaab in der jeweilig gültigen Fassung. Diese sind den Betreuern auszuhändigen und durch eine schriftliche Erklärung zu bestätigen.

2. Verhaltensregeln im Gastland

Die Reisenden haben sich im Gastland insgesamt so zu verhalten, dass weder dem Ansehen der Reisegruppe, der Operation Friendship noch dem Kreisjugendring Neustadt/WN, sowie dem Deutschen Staat Schaden zugefügt wird.

Im Einzelnen wird auf folgendes hingewiesen:

1. Die Reisenden haben den Anweisungen der Betreuer Folge zu leisten. In den Gastfamilien gilt Weisungsbefugnis der Gasteltern.

2. Die Teilnehmer sind verpflichtet, an allen offiziellen Programmpunkten teilzunehmen.

3. Kriminelle und staatsfeindliche Handlungen sind untersagt und können strafrechtliche Folgen nach sich ziehen.

4. Kein Gebrauch von illegalen Drogen.

5. Kein Alkoholmissbrauch.

6. Kein sexuelles Fehlverhalten.

7. Das Autofahren ist während des OF-Programms im allgemeinen verboten (Notfälle und besondere Situationen ausgenommen).

Bei schweren Verstößen gegen die Regeln kann ein Teilnehmer vom Programm ausgeschlossen und/oder mit der nächstbesten Möglichkeit auf eigene Kosten nach Hause geschickt werden.


Gastgeben:


1. Aufnahmevoraussetzungen

Aufnahmevoraussetzungen
1.1. Der Austausch soll den Teilnehmern Gelegenheit geben, das andere Land und die Leute kennen zu lernen.

1.2. Zur Gastfamilie sollten nach Möglichkeit gleichaltrige Jugendliche oder Erwachsene wie der zu erwartende Gast gehören.

1.3. Die Gastfamilien sollen den Gast als zusätzliches Familienmitglied ansehen.

1.4. Bei jugendlichen Gästen ist für die Dauer des Aufenthalts eine Aufsicht durch einen Erwachsenen der Gastfamilie erforderlich, der auch an den Vorbereitungstreffen teilnehmen muss.

1.5. Dem Gast ist ein eigenes Einzelbett zur Verfügung zu stellen (Einzelzimmer nicht erforderlich!).
Für gute hygienische Verhältnisse ist Sorge zu tragen.
Für ausreichende Mahlzeiten ist zu sorgen. Bei Bedarf ist Wäsche des Gastes zu waschen.

1.6. Für Transportmöglichkeiten zu und von den offiziellen Programmveranstaltungen ist Sorge zu tragen.

2. Verteilung der Gäste auf die Gastfamilien

2.1. Bewerbungen als Gastfamilie werden jederzeit entgegengenommen.

2.2. Die Verteilung aller Gäste auf die Gastfamilien erfolgt in einem speziellen Vorbereitungstreffen.
Zu diesem Treffen werden alle Bewerber schriftlich eingeladen.

2.3. Wer einen Gast aufnehmen möchte, muss persönlich anwesend sein oder einen Vertreter schicken.

2.4. Kommen auf einen Gast mehrere bewerbende Gastfamilien, so soll zunächst eine Einigung versucht werden. Ist dies jedoch nicht möglich, so wird erstmaliges Gastgeben bevorzugt, ansonsten entscheidet das Los. Nicht an der Auslos-ung teilnehmen müssen Familien, die sich bereits 2 oder mehr Jahre regelmäßig im Arbeitskreis OF engagiert haben.

2.5. Besonderen Hinweisen der zu erwartenden Gäste ist bei der Zuordnung in eine Gastfamilie Rechnung zu tragen (z. B. Krankheiten, Allergien etc.)

3. Allgemeine Grundsätze

3.1. Die Gastfamilie, hier die Gasteltern sind für den Gast verantwortlich, d.h. sie sind weisungsbefugt.

3.2. Es ist nicht notwendig, dass die Gastfamilie ihr Leben umstellt, z.B. weite Reisen macht, nur teuere Nahrungsmittel oder Spezialitäten kauft etc.

3.3. Die offiziellen Programmpunkte sind für die Gäste und Gastgeber verpflichtend, soweit nicht "wahlweise" oder "alternativ" im Programm steht.

3.4. Der Gast sollte neben dem Gemeinschaftsprogramm den größten Teil seiner Zeit in der Gastfamilie verbringen (nicht in Discos oder sonst wo!).

3.5. Die Gastfamilie soll darauf achten, dass die Gäste nicht übermäßig Alkohol zu sich nehmen, illegale Drogen sind nicht erlaubt.

3.6. Autofahren für Gäste sollte nur in Notfällen gestattet werden.

3.7. Bei privaten Ausflügen, die länger als einen Tag dauern, müssen der Gästeleiter und die im Programm angegebene Kontaktperson verständigt werden.

3.8. Bei Schwierigkeiten oder größeren Problemen muss eine im Programm angegebene Kontaktperson eingeschaltet werden.

3.9. Grundsätzlich können an allen Programmpunkten sämtliche Familienmitglieder der Gastfamilien sowie Interessierte teilnehmen, bei Busfahrten soweit die Plätze ausreichen. Die Entscheidung über Teilnahmegebühren wird von Fall zu Fall getroffen.

3.10. Jeder der an einem Programmpunkt teilnimmt, hat den Anweisungen der Betreuer Folge zu leisten.